GPSR Abmahnungen 2025

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GPSR Abmahnungen - neuer Trend bei Juristen

Die neue GPSR: Wenn Bürokratie auf Wahnsinn trifft – Willkommen im Abmahnbingo der EU

Stell dir vor, du willst online ein paar Kosmetika verkaufen. Du sorgst für gute Bilder, genaue Produktbeschreibungen, wettbewerbsfähige Preise. Alles korrekt, alles sauber. Doch plötzlich landet ein Brief in deinem Postfach – kein Lob für deinen Shop, sondern eine Abmahnung. Absender: ein deutscher Wettbewerbsverband. Grund: Du hast vergessen, den E-Mail-Kontakt des südkoreanischen Herstellers auf der Produktseite sichtbar zu machen. Nicht im Impressum, nein – direkt bei der Artikelbeschreibung. Kostenpunkt: 357 Euro. Plus eine Unterlassungserklärung, bei deren Lektüre selbst Juristen feuchte Hände kriegen.

Willkommen in der Welt der GPSR – der General Product Safety Regulation. Eine EU-Verordnung, die so klingt, als sei sie von einem besonders sicherheitsliebenden Androiden entworfen worden. Sie tritt mit dem Charme einer Bauvorschrift auf und entfaltet die Wirkung einer Panzerfaust. Denn: Diese Verordnung ist keine Idee, kein Vorschlag, kein freundlicher Hinweis. Sie ist Gesetz. Und sie beißt.

Ein bürokratisches Meisterwerk: Die GPSR in ihrer ganzen kafkaesken Pracht

Die GPSR will – und das muss man ihr zugestehen – eigentlich etwas Gutes. Verbraucher sollen wissen, wer für ein Produkt verantwortlich ist. Wer es hergestellt hat. Wer zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn’s mal brennt, explodiert oder allergische Hautreaktionen auslöst. Ein Ziel, das man begrüßen kann – wenn es denn nicht mit dem grobmotorischen Besteck einer Paragraphen-Orgie umgesetzt worden wäre.

Die Realität sieht nämlich so aus: Selbst ein Kugelschreiber braucht auf seiner Produktseite einen Hinweis auf Hersteller, E-Mail, Anschrift und – falls aus Fernost importiert – eine benannte EU-Person, die im Zweifel den Kopf hinhalten darf. Und falls du denkst, das reicht, kommt die EU mit der nächsten Pointe: Diese Informationen müssen „leicht auffindbar“ und „dauerhaft sichtbar“ sein. Im Footer verlinkt? Zählt nicht. Im Impressum? Netter Versuch. Zwischen den Produktbildern in Schriftgröße 8? Unzureichend.

Der bürokratische Anspruch ist also: maximale Transparenz, kombiniert mit maximaler Intransigenz.

Abmahnungen 2025: Das Spiel beginnt

Noch bevor Händler verstanden hatten, was die GPSR eigentlich von ihnen verlangt, waren die ersten Mahnungen unterwegs. Der Verband Sozialer Wettbewerb – ein alter Bekannter im Haifischbecken der Wettbewerbsjuristerei – erkannte seine Chance: eine neue, kaum bekannte Rechtsnorm mit hohem Fallstrickfaktor. Kurz: ein gefundenes Fressen.

Und so hagelte es im Frühjahr 2025 die ersten Einschläge. Händler auf eBay, Amazon und kleineren Plattformen wurden abgestraft, weil sie – halt dich fest – keine E-Mail-Adresse zum Hersteller angegeben hatten. Oder weil die Adresse zu allgemein war („Shenzhen Industrial Zone“ ist offenbar nicht konkret genug). Oder weil keine EU-Person für einen asiatischen Importeur genannt wurde. Und selbst das vermeintlich gut gemeinte Siegel „GPSR-konform“ wurde zum Boomerang – denn es verstößt gegen das Irreführungsverbot: „Man darf nicht damit werben, sich an Gesetze zu halten.“

Kurzum: Willkommen im juristischen Minenfeld. Wo die einzige Sicherheit ist, dass du irgendwann drauftrittst.

Und was solltest Du tun, wenn GPSR Abmahnungen ins Haus flattern ? Bloss nicht Sand in den Kopf stecken. Sofort Anwaltliche Hilfe einfordern, der Händlerbund oder Die IT-Rechts Kanzlei werden bei GPSR Abmahnungen gerne tätig. Auf keinen Fall sollte eine Unterlassungserklärung zu dem Thema GPSR Abmahnungen ohne anwaltlichen Rat eingeholt zu haben unterschrieben werden.

Händler im Visier: Warum du als Onlineverkäufer plötzlich zur Zielscheibe wirst

Die Jagdsaison ist eröffnet – und du bist das Wild

Die GPSR funktioniert in ihrer derzeitigen Form wie ein präzise geschliffener Jagdbogen – nur dass das Ziel kein multinationaler Konzern ist, sondern der kleine Händler mit seinem Dropshipping-Setup. Du willst ein paar Produkte aus Fernost importieren, sauber verpacken und verkaufen? Herzlichen Glückwunsch – laut GPSR bist du ab sofort nicht nur Verkäufer, sondern auch Sicherheitsbeauftragter, Zollreferent und Pressesprecher des Herstellers.

Der Gesetzgeber hat dich zur „verantwortlichen Person“ ernannt. Ohne dich gefragt zu haben. Und ohne dir einen Cent dafür zu zahlen. Gleichzeitig trägt der Verbraucher jetzt die Erwartung, dass du bei Fragen zum Produkt innerhalb von 48 Stunden schriftlich antwortest – in seiner Muttersprache, versteht sich. Du verstehst kein Bulgarisch? Tja, dann sieh zu.

Ironie zum Frühstück: Wenn Rechtssicherheit zur Existenzbedrohung wird

Es war einmal eine Zeit, in der Rechtskonformität etwas Gutes war. Heute gleicht sie einem Minenfeld aus Eventualitäten, Interpretationsspielräumen und systematischen Fallstricken. Besonders perfide wird es, wenn Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy von dir verlangen, GPSR-Angaben bereitzustellen – dir aber gleichzeitig keinerlei Werkzeuge an die Hand geben, dies strukturiert umzusetzen.

Du kannst die Daten oft nur in Freitextfeldern unterbringen, die bei der mobilen Ansicht verschwinden. Oder sie werden von der Plattform gekürzt. Oder, besonders charmant: Der Marketplace selbst ändert deine Texte nach Gutdünken – und plötzlich haftest du für deren Fehler.

Die Plattformen reagieren – oder besser: sie schieben den schwarzen Peter weiter

Amazon & Co.: „Wir sind nur der Marktplatz“

Ein besonderes Kapitel in diesem Drama schreiben die großen E-Commerce-Plattformen. Offiziell haben sie natürlich alle Informationen zur GPSR in ihre AGBs integriert. In der Praxis aber machen sie: nichts. Oder besser gesagt: Sie überlassen alles dir – dem Händler.

Amazon beispielsweise prüft Produkte automatisiert auf „Vollständigkeit der Informationen“. Was das genau heißt? Das sagt dir niemand. Aber wehe, du vergisst den Herstellerort. Dann fliegt dein Listing raus – und mit ihm deine Conversion-Rate.

Support-Antworten wie aus dem Irrenhaus

Händler berichten von „Support-Antworten“, die bestenfalls maschinell, schlimmstenfalls betrunken formuliert klingen. Ein Auszug:

„Ihr Produkt wurde aufgrund unklarer GPSR-Angaben deaktiviert. Bitte stellen Sie sicher, dass alle rechtlich erforderlichen Daten wie CE, Hersteller, Herkunft und Sonstiges korrekt angegeben sind. Ein konkreter Fehler kann nicht benannt werden.“

Was so viel heißt wie: „Wir wissen nicht, was du falsch gemacht hast – aber wir wissen ganz genau, dass es falsch ist.“

Wie die Abmahnindustrie durchdreht – und warum das nicht illegal ist

Ein Geschäftsmodell namens „Wettbewerbsrecht“

Die GPSR ist für Abmahnanwälte das, was Halloween für Kinder ist: eine Gelegenheit, sich zu verkleiden, an Türen zu klopfen und Süßes oder Saures zu fordern – nur dass statt Gummibärchen satte Eurobeträge in der Kasse landen.

Ein Verband wie der Verband Sozialer Wettbewerb darf laut Gesetz Wettbewerbsverstöße abmahnen – selbst dann, wenn er gar nicht konkret geschädigt wurde. Du hast also keinen echten Kläger, sondern eine Art juristische Karikatur eines Verbraucherschützers, der mit der Abmahnkeule um sich schlägt.

Und die Politik? Beobachtet interessiert

Man könnte meinen, dass der Gesetzgeber eingreifen würde, wenn ein Gesetz dermaßen missbraucht wird. Aber Pustekuchen. Im Gegenteil: Man verweist auf die „Selbstreinigungskräfte des Marktes“ und die „Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung“. Übersetzt heißt das: Viel Spaß beim nächsten Landgericht.

Fallstudie aus dem echten Leben: Wenn GPSR dein Business pulverisiert

Ein Händler – eine Produktseite – eine Katastrophe

Andreas verkauft auf Amazon dekorative LED-Lichterketten. Beliebt, günstig, tausendmal verkauft. Die Produkte kommen aus Shenzhen, der Hersteller liefert sie in Masse. Andreas denkt: „Hey, CE-Zeichen ist drauf – passt doch.“

Spoiler: Passt nicht.

Denn:

  • Auf der Produktseite fehlt die Herstelleradresse.

  • Die angegebene E-Mail-Adresse verweist auf ein inaktives Postfach.

  • Ein EU-Verantwortlicher? Gibt’s nicht.

Ergebnis: Abmahnung durch Wettbewerbsverband + Deaktivierung durch Amazon + Umsatzverlust + 5 Stunden mit dem Anwalt.

Der Höhepunkt? Andreas wollte die Angaben noch nachtragen. Doch die Plattform ließ ihn nicht mehr speichern – weil „das Listing derzeit gesperrt“ war. Kafka hätte geweint.

Die Top 5 GPSR-Mythen – und warum sie dich teuer zu stehen kommen

MythosRealität
„Das regelt mein Impressum schon.“Nope. Die GPSR verlangt Sichtbarkeit auf der Produktseite.
„Der Hersteller steht doch auf der Verpackung.“Hilft dem Käufer vor dem Kauf nicht – also irrelevant.
„Nur große Shops werden kontrolliert.“Falsch. Gerade kleine Shops sind leichte Beute.
„Das betrifft nur Spielzeug & Technik.“Schön wär’s – die GPSR gilt für fast alle physischen Produkte.
„Ich hab nichts falsch gemacht, also bin ich sicher.“Willkommen im Rechtssystem: Auch Unwissenheit schützt nicht.

 

Sarkastisch-ehrliche FAQs zur GPSR

Muss ich als kleiner Händler die GPSR wirklich beachten?

Nein, natürlich nicht – außer du möchtest verkaufen. Oder Geld verdienen. Oder nicht abgemahnt werden.

Was passiert, wenn ich die GPSR ignoriere?

Du wirst Teil einer Fallstudie auf einem E-Commerce-Jura-Blog. Und verlierst wahrscheinlich dein Konto, dein Ranking und deine Wochenenden.

Kann ich einfach mit „GPSR-konform“ werben, um Kunden zu überzeugen?

Klar. Wenn du einen sicheren Weg suchst, wegen Irreführung verklagt zu werden.

Wie lange dauert es, meinen Shop GPSR-konform zu machen?

So lange, wie du brauchst, um herauszufinden, was „leicht auffindbar“ und „dauerhaft sichtbar“ laut EU-Definition bedeutet. Also: Irgendwo zwischen drei Tagen und Nervenzusammenbruch.

Lohnt sich rechtliche Beratung?

Nur, wenn du den Laden behalten willst.

Fazit: Die GPSR ist kein schlechter Scherz – sie ist Gesetz

Was bleibt, ist die nüchterne Wahrheit: Die GPSR ist nicht übertrieben, nicht theoretisch und kein „irgendwann-mal“-Thema. Sie ist real, scharfgeschaltet – und bereits im Einsatz gegen Händler. Die Verordnung will Verbraucher schützen – und gleichzeitig den letzten Rest betrieblicher Unschuld aus deinem Online-Business pressen.

Aber weißt du was? Du kannst dich wehren. Nicht mit Wut oder Ignoranz – sondern mit Wissen, Struktur und dem Willen, besser zu sein als die Bürokratie, die dich umgibt. Die Spielregeln ändern sich. Aber wer sie kennt, kann trotzdem gewinnen.

Andere Stimmen zu GPSR Abmahnungen 

Wer jetzt denkt, dieser Beitrag sei bloß die überspitzte Fantasie eines unterbezahlten Content Creators mit juristischem Minderwertigkeitskomplex, dem sei gesagt: Leider nein. Das Ganze ist sogar so real, dass selbst die anerkannt sachlichen Portale wie Onlinehändler-News.de bereits darüber berichten – natürlich im Tonfall „Hoffentlich passiert es nicht auch dir“. Selbst das ECC Köln konnte sich ein trockenes Whitepaper zur GPSR nicht verkneifen, das klingt, als sei Kafka bei der EU unter Vertrag. Und wer auf harte rechtliche Fakten steht, dem sei der Überblick der IT-Recht Kanzlei empfohlen – ein dokumentierter Horrorfilm in Paragrafenform, nur ohne Popcorn.

Und da sage noch einer, die EU sei langweilig.